Beteiligung SBV (Allgemeines)

Jürgen II, Friday, 09.09.2011, 12:52 (vor 5523 Tagen)

Hollo ihr Lieben!

Ich finde es einfach nicht! Ich habe es irgendwo gelesen aber wo> :-(
Es geht um §95, Abs.2, SGB IX! Ich (SBV) erhalte den Vorgang nachdem GleiB und PersR den Vorgang zugestimmt hatten. Somit ist die "Maßnahme" eigendlich abgeschlossen. Das ist für mich ein Verstoß! Ich habe den PersR-Beschluß außer kraft gesetzt. Den Vorgang muss ich zuerst bekommen .... weil ich umfassend usw. Prüfen muss. Es gab doch da so einen tollen Kommentar ... irgendwo>! Habt Ihr einen Tip>
Danke.
LG Jürgen II


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