Beteiligung SBV (Allgemeines)

albarracin, Baden-Württemberg, Monday, 12.09.2011, 16:41 (vor 5520 Tagen) @ Jürgen II

Hallo Jürgen,

was ich an Deinem Problem nicht verstehe:

Wie kann es sein, daß der PR zustimmt, ohne daß Du davon weisst > Bist Du bei den Sitzungen nicht dabei >

Im Übrigen hat Bernhard schon recht: Es kommt nicht darauf an, wann der PR sich äußert, sondern wann der AG sich entscheidet. Das "rechtzeitig" bezieht sich darauf, daß der AG Dich zu einem Zeitpunkt informiert, an dem Du auch faktisch noch Einfluß nehmen kannst auf die AG-Entscheidung. Daraus lässt sich nicht zwingend eine Pflicht zur gleichzeitigen oder vorherigen (ggü PR) Information der SBV ableiten.
Sollte der AG aber argumentieren, daß er Deine Anregungen/Vorschläge wegen der PR-Entscheidung nicht mehr berücksichtigen könne, dann hat er Dich nicht rechtzeitig informiert.

--
&Tschüß

Wolfgang


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