Unterrichtung der SBV bei Bewerbungen (Einstellung)

Tiefsee, Wednesday, 21.09.2011, 22:51 (vor 4610 Tagen) @ BirgitKE

Hallo liebe MitstreiterInnen,

leider muß ich kurz dieses Thema noch einmal aufgreifen.

Die SBV in unserem Unternehmen ist noch sehr jung, ich selbst auch "nur" Stellvertreter (z.Z. hinzugezogen, da Vertrauensperson längerfristig verhindert).

Nun habe ich vor 2 Wochen die Mitteilung bekommen, dass sich auf eine Stelle in unserem Unternehmen eine Schwerbehinderte beworben hat. Diese Tatsache hat die Bewerberin im Vorstellungsgespräch geäussert.

Schön und gut, dass die Personalabteilung mich (noch nicht einmal sofort) informiert hat.
Ich habe gestern zum 5.!!!!! Mal die gesamten Bewerbungsunterlagen angefordert und um Ladung zu den Gesprächen gebeten.
Nach dem ich den § 95 Abs. 2 wortwörtlich in die Mail geschrieben habe und den Rechtsweg angedroht habe, bekam ich für heute 2 Ladungen zu Vorstellungsgesprächen 2 nichtbehinderter Bewerber und auch die angeforderten Bewerbungsunterlagen.

BR und SBV haben sich über diesen kleinen Etappensieg sehr gefreut.

Nun zu meiner Frage:
Während der beiden Vorstellungsgespräche stellte sich heraus, dass bereits im Vorfeld am heutigen Tag zu beiden Bewerbern jeweils ein Assessment-Center stattgefunden hat, wo z.B. ein Kundentelefonat nachgestellt wurde und kleinere schriftliche Aufgaben abverlangt wurden.

Hätte ich hierzu auch eingeladen werden müssen>
Steht das in § 95 Abs. 2 zwischen den Zeilen>
Zitat: ... das Recht auf Einsicht in die entscheidungsrelevanten Teile der Bewerbungsunterlagen und Teilnahme an Vorstellungsgesprächen.

Entschuldigt bitte, sollte dies eine dumme Frage sein. Leider habe ich bisher keine Antwort hierauf gefunden.

Vielen Dank für Eure Mithilfe!!!

Viele Grüße!

Tiefsee


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