Unterrichtung der SBV bei Bewerbungen (Einstellung)
Ich habe durchgesetzt, das der Arbeitgeber die SBV über Bewerbungen von Schwerbehinderten unterrichtet.
Allerdings lehnt der Arbeitgeber es ab, der SBV die Matrix der kompletten Bewerber zukommen zu lassen.
Begründung , in der Matrix sind Informationen über nicht schwerbehinderte.
Frage>
Hat die SBV das Recht Bewerbungsunterlagen anderer Bewerber einzusehen >>
Hat die SBV insbesondere das Recht auf Einsicht in die Matrix>>
Gibt es darüber Rechtsprechungen bzw, Urteile>>
Nach meiner Meinung sind das relevante Unterlagen auf deren Grundlage Stellen vergeben werden, und daher ohne diese keine objektive Beurteilung möglich ist.