Amtsniederlegung des 1 Stellis (Wahlen)

hackenberger, Friday, 30.09.2011, 09:05 (vor 5501 Tagen) @ Kornblume

Hallo,

der AG hat leider Recht. Das Thema "Stelli" Wahl/ Nachwahl hatten wir hier schon sehr oft behandelt. Auch auf solche Probleme hingewiesen. Stelli können nur gewählt, nachgewählt werden wenn es keine gewählte Stelli gibt/ mehr gibt. Steht/ ergibt sich so auch so aus § 94 SGB IX und SchwbVWO. Es gäbe also nur 2 Möglichkeiten.

1. Der Stelli nimmt auch in diesen Zeiten sein Mandat wahr, erklärt sich also als Nichtverhindert
oder
2. Er (verbleibender/ verhinderter Stelli) legt sein Mandat auch nieder und macht dann so den Weg für Nachwahlen frei.

Er könnte sich dann ja wieder zur Wahl stellen auch wenn dieses dann auch nicht ganz "sauber" wäre, da es ein Aushebeln des Gesetzes wäre. Doch das weis ggf. der AG nicht und die Chancen bei einer Anfechtung wären besser.

Eure vorgesehene Wahl wäre NICHTIG, jeder AG und PR/BR müssen / dürfen den Stelli also nicht einbinden. Auch wegen des Datenschutzes und der Nichtöffentlichkeit der Sitzungen.

Bedeutet auch, der AG müsste es nicht wegen der Nichtigkeit der Wahl dulden, dass dieser Stelli seine Arbeit verlässt um als Stelli tätig zu werden. Könnte also auch mit arbeitsrechtlichen Maßnahmen hier das Veralssen des Arbeitsplatzes angehen.

Fazit: Nach dem Gesetz gibt es ja eine gewählte SchwbV und einen gewählten Stelli und die Planung der Mandatswahrnehmung und die Sicherstellung der Vertretung der Koll. ist die Aufgabe der gewählten. Bedeutet auch, dass hier dann nicht wie in Betrieben ohne SchwbV die GSchwbV das örtl. Mandat mit wahrnimmt. Denn auch dieses ist lt. Gesetz nur möglich, wenn keine SchwbV gewählt ist. Wobei in diese GSchwbV dann sofern sie mangel örtl. SchwbV dieses Mandat auch wahrnimmt stets als erste Pflicht die Einleitung der Wahl hat sofern eine Wahl möglich ist. Auch dieses haben wir hier ausführlich behandelt.

Anmerkung :-(
Eigentlich wieder (leider) ein Thema/Fragen wie so oft angesprochen, welche sofern man unsern Bitten entsprochen hätte, also vor Fragestellung Suchfunktion und A-Z und Sonderseiten nutzen, beantwortet wäre.

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Kein Stellvertreter mehr da - und nun>


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