Anhörung nach § 95 SGB IX (Allgemeines)

Axel, Wednesday, 29.06.2005, 21:19 (vor 6901 Tagen)

Hallo,

wenn eine personelle Maßnahme getroffen wurde und der Personalrat seine Zustimmung dazu gegeben hat, muß der Personalrat zu seiner Prüfung die Stellungnahme von der Schwerbehindertenvertretung haben> Der Antrag auf Schwerbehinderung lief noch.

Falls ja, was ist mit der personellen Maßnahme, wenn der Personalrat zugestimmt hat ohne die Stellungnahme der Schwerbehindertenvertretung> Evtl. gab es keine Stellungnahme>

Was ist eigentlich unter unverzüglich und umfassend zu unterrichten und vor einer Entscheidung anzuhören zu verstehen> Wieviele Tage ca., welcher Umfang und wie sollte Anhörung aussehen>

In einem Tread stand mal, daß dies nicht schriftlich sein muß, aber wegen der Beweislage besser ist. Wenn die nun sagen, wir haben alles mündlich durchgeführt. Reicht das als Beweis>

Gruß
Axel


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