Anhörung nach § 95 SGB IX (Allgemeines)
Hallo,
wenn eine personelle Maßnahme getroffen wurde und der Personalrat seine Zustimmung dazu gegeben hat, muß der Personalrat zu seiner Prüfung die Stellungnahme von der Schwerbehindertenvertretung haben> Der Antrag auf Schwerbehinderung lief noch.
Falls ja, was ist mit der personellen Maßnahme, wenn der Personalrat zugestimmt hat ohne die Stellungnahme der Schwerbehindertenvertretung> Evtl. gab es keine Stellungnahme>
Was ist eigentlich unter unverzüglich und umfassend zu unterrichten und vor einer Entscheidung anzuhören zu verstehen> Wieviele Tage ca., welcher Umfang und wie sollte Anhörung aussehen>
In einem Tread stand mal, daß dies nicht schriftlich sein muß, aber wegen der Beweislage besser ist. Wenn die nun sagen, wir haben alles mündlich durchgeführt. Reicht das als Beweis>
Gruß
Axel