Interne Bewerbung SBV (Allgemeines)
Hallo reynaldo,
» Ja den gibt es - leider der oberste Personaler.
Dann kann man diesen auf seine Pflichten hinweisen und auch was ihm drohen kann bei Missachtung dieser. Das wären eine Bußgeld von bis zu 10.000,- persönlich. Siehe § 98 und § 156 SGB IX. Weiter sofern es sich um einen Beamten handelt ein Disziplinarverfahren.
Siehe zu diesem Thema auch die Beiträge:
[link=http://www.schwbv.de/forum/board_entry.php>id=12546#p12546]Möglichkeiten der SBV im öffentl Dienst, wenn der PR das SGB IX missachtet> [/link]
und
[link=http://www.schwbv.de/forum/board_entry.php>id=12340#p12340]Möglichkeiten des Handelns bei Verstößen des AG gegen das SGB IX[/link]