Zusatzurlaub nach langer Erkrankung (Zusatzurlaub)

Paul, Hamburg, Thursday, 01.12.2011, 21:10 (vor 4553 Tagen)

Hallo,

ich wurde heute mit folgender Fragestellung konfrontiert:

Eine ausländische Kollegin kommt nach zweijähriger Erkrankung in den Betrieb zurück und macht Urlaubsansprüche geltend. Dabei stellte sich heraus, dass der Zusatzurlaub nicht berücksichtigt wurde, weil dem Arbeitgeber kein Bescheid vorlag. Die Kollegin hatte vor zwei Jahren den Bescheid zur örtlichen SBV geschickt, diese hat diesen nur abgelegt.
Die Kollegin ist davon ausgegangen, dass der AG informiert ist, die SBV hat gedacht, sie bekommt den Bescheid als Info. Das es mit der Kommunikation zwischen Mitarbeiterin und SBV nicht geklappt hat ist thematisiert.
Wie seht Ihr es, hat die Kollegin noch einen Anspruch (nach der EU-Richtlinie) für die letzten Jahre>

LG
Paul


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