Zusatzurlaub nach langer Erkrankung (Zusatzurlaub)

albarracin, Baden-Württemberg, Friday, 02.12.2011, 16:46 (vor 4552 Tagen) @ hackenberger

Hallo Bernhard,

» Doch ich kenne zu dieser Fallgestellung keine Rechtsprechung, daher wäre
» auch ich für eine Klage um Rechtsicherheit zu bekommen.

Es gibt uralte BAG-Rechtsprechung (28.01.1982), die Neumann/Pahlen (Rn. 9 zu § 125) und ErfK (Rn. 1 zu § 125) immer noch für gültig halten. Diese Rechtsprechung besagt, daß der Zusatzurlaub zwingend ausdrücklich geltend gemacht werden muß.

Weiterhin sind nach Neumann/Pahlen für den Zusatzurlaub die allgemeinen Vorschriften des Urlaubsrechts anwendbar. Somit sind mE die Ansprüche der Vorjahre in Anwendung von § 7 Abs. 3 BUrlG rechtskräftig verfallen.

--
&Tschüß

Wolfgang


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