Zusatzurlaub nach langer Erkrankung (Zusatzurlaub)

hackenberger, Thursday, 01.12.2011, 21:22 (vor 4553 Tagen) @ Paul

Hallo Paul,

hier könnte die Kollegin Pech haben, denn sie hat den Anspruch auf Zusatzurlaub nicht gegenüber dem AG geltend gemacht. Die "alte" SchwbV hat aber auch sehr ungeschickt gehandelt. Denn als SchwbV frägt man eigentlich ist der AG in Kenntnis gesetzt> Weiter hätte es ihr auffallen müssen, dass sie vom AG nicht gem. § 95 Abs. 2 SGB IX bei Maßnahmen die Koll. betreffend beteiligt wurde. Auch hätte sie erkennen MÜSSEN, dass die Koll. nicht in der Liste gem. § 80 SGB IX aufgeführt wurde.

Sie könnte sich aber auch einmal anwaltlich bearten lassen.

PS: Sie sollte aber zu mindest sofort den Zusatzurlaub für dieses Urlaubsjahr noch geltend machen.


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