Kontrolle Fahrtenbuch (Umgang mit BR / PR)
Hallo sedov,
das kann keiner endgültig und dauerhaft regeln.
Man kann dann nur rechtlich handeln und hoffen, dass eine Gerichtsentscheidung dann länger Bestand hat.
Also mit dem AG reden und diesen auf die Gesetzeslage hinweisen und auch, dass man ggf. notwendiger Weise einen Anwalt beauftragen müsse um die Rechte der SchwbV wahrzunehmen und durchzusetzen. Also auch die "Beachtung der Weiseungsfreiheit und Eigenständigkeit". Auch, dass man das Ganze rechtlich unter dem Aspekt Behinderung der Mandatsarbeit prüfen lassen würde.
Hier auch den BA-Schwb § 98 SGB IX einbinden und auffordern aktiv zu werden.
Hinweis: Wenn es einmal zu Verzögerungen oder Ablehnungen von Maßnahmen kommt, weil der PRV hier die Unterschrift verweigert oder verzögert, wäre so sehe ich es der Sachverhalt der Mandatsbehinderung gegeben. Der BRV darf also auch Kosten/ Ausgaben nicht hinterfragen.