Kontrolle Fahrtenbuch (Umgang mit BR / PR)
Hallo sedow,
» Die SBV hat ein eigenes Budget, jedoch läuft dies mit über den PR. Nun
» meint der PR-Vorsitzende, mein Fahrtenbuch nicht nur kontrollieren,
» sondern auch berichtigen zu müssen. Nachdem ich ihm freundlich darauf
» hingewiesen habe, dass dies nicht recht sei,
Da hast du korrekt gehandelt.
» meldete er mich sofort beim Rechnungsprüfungsamt und diese forderten umgehend mein Fahrtenbuch an.
Dies ist nichts anderes als Denunziation. Rechtlich nicht angreifbar, aber moralisch verwerflich.
» Grundsätzlich habe ich kein Problem mit einer Kontrolle, aber hier stört
» mich die Vorgehensweise sowie die offene Kriegserklärung des PR-Vors. an
» mich. Zumindest empfinde ich es so, da ich weiß, dass er etwas säuerlich
» auf mich ist, da ich seine Freundin in einer Schwbangelegenheit etwas
» zurechtweisen musste.
Na, dann weißt du auch den Grund. Zurechtweisung hat m.E. nichts mit deiner Arbeit als SBV zu tun. Dazu hast du, unabhängig vom Grund, auch kein Recht.
» Wer weiß, wo etwas darüber geschrieben steht, wer für die Kontrolle meiner
» Tätigkeiten und meines Fahrtenbuches zuständig ist.
Das Fahrtenbuch ist von der zuständigen Dienststelle auf Plausibilität zu überprüfen.
Vergiss aber nicht: In deiner Tätigkeit als SBV bist du nach §96 Abs.1 SGB IX absolut weisungsfrei. Dies gilt sowohl für den Arbeitgeber als auch für Betriebs- oder Personalrat.
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Herzlichen Gruß
Hans-Peter