Kontrolle Fahrtenbuch (Umgang mit BR / PR)

Heinz SBV, NRW, Tuesday, 20.12.2011, 10:04 (vor 5419 Tagen) @ sedov

Hallo zusammen,

» Die SBV hat ein eigenes Budget, jedoch läuft dies mit über den PR.

Was ist wenn das Budget nicht ausreicht> Die durch die Tätigkeit der Schwerbehindertenvertretung entstehenden Kosten trägt der Arbeitgeber im Rahmen seiner Kostentragungspflicht nach § 96 SGB IX, und zwar in voller Höhe. Im Rahmen einer engen und vertrauensvollen Zusammenarbeit empfiehlt sich aber immer eine Abstimmung mit dem AG.

Das Problem beginnt m.E, schon bei der Bezeichnung des "Produktes" Personalrat richtig müsste es m.E. heißen Beschäftigenvertretung oder Personalvertretung.

Hier eine mögliche Lösungsmöglichkeit, die in vielen NKF Haushalten in NRW so auch praktiziert wird.

Produkt (= Teilplan im NKF-Haushalt)
(= Produktbeschreibung, Ziele, Kennzahlen)
11.03 Beschäftigtenvertretung oder Personalvertretung
11.03.010 Personalrat
11.03.020 Schwerbehindertenvertretung

Dann sollte nachfogender Hinweis im Produkthaushalt bei der Produktbeschreibung nicht fehlen!

Zur Erfüllung der in § 95 SGB IX definierten Aufgaben sind die Vertrauenspersonen freigestellt, wenn und soweit es zur Durchführung erforderlich ist. Die Ermittlung und Ausweisung von Fall- und/oder Kennzahlen lassen keine Rückschlüsse auf quantitative und qualitative Aspekte zu. Deshalb wird auf die Benennung und Bewertung verzichtet.

Abschließend wünsche ich allen eine besinnliche und erholsame Weihnachtszeit,
einen guten Start in das nächste Jahr sowie Gesundheit, Glück und die Kraft zur erfogreichen Ausübung des Mandates in 2012.

--
Herzliche Grüße

Heinz SBV


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