Kontrolle Fahrtenbuch (Umgang mit BR / PR)

Ede vom Bayerwald, Wednesday, 17.09.2008, 06:34 (vor 6608 Tagen) @ sedov

Hallo,

Da die SBV eine eigenständige auf ein eigenes Bundesgesetz gegründete Personalvertretung für einen beschränkten Kreis von Kollegen ist, ist ihre Arbeit grundsätzlich vom AG zu bezahlen.

Da sie eigenständig ist, hat sie alleine das Verwaltungsrecht über einen eigenständigen HAushaltstitel SBV.
Einzige "Kontroll-Instanz" für die Tätigkeit im Sinne von HAushaltsrecht, und wirtschaftlichem Einsatz der Haushaltsmittel kann im Zusammenhang mit der SBV die Personalstelle der Firma der Dienststelle sein!! UNd natürlich die zuständige Rechnungsprüfungsstelle.

Meines Erachtens ist die Mittelverwaltung der SBV durch den PR vorsichtig gesagt nicht rechtens, stellt meines Erachtens nach eine Behinderung der Tätigkeit der SBV nach § 156 dar.

Auch die Vorgehensweise des AG, dem PR Zugriff auf die Mittel der SBV zu geben wäre zu überprüfen.
Und nach Erfahrungen in meinem Umfeld ist dringend angeraten die Haushaltsführung des PR durch die Rechnuungsprüfung kontrollieren zu lassen, da wie geagt im Umfeld die ganzen Mittel ausschließlich für die Arbeit des PR verwendet wurden und die SBV bis zur Durchsetzung (beim AG) ihres eigen verwalteten Haushaltes keinerlei Mittel bekam mit der Begründung des PR_Vors. die Gelder seien schon alle in der PR-Arbeit verbraucht.
Wenn da die Rechnungsprüfung kommen würde, wäre da schnell eine Veruntreuung von fremden Mittel durch den PR nachgewiesen.

Und zur "Zurechtweisung" dritter.
Also wenn mir einer unsachgemäß oder gar Leute verwirrend, möglicherweise gezielt falsch in meine Arbeit als SBV hineinredet, dann kommt da immer wieder der Zeitpunkt, an dem dieser jemand entsprechende Hinweise bekommt. Andere würden da auch sagen, dass ich den deutlich in seine Schranken weise oder ihn zurecht weise.
Diese Art der Zurechtweisung steht der SBV absolut zu, gehört meines Erachtens sogar zu ihren Pflichtaufgaben, damit ihre Klientel geschützt wird!!

Gruß Ede


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