Schweigen zwischen GSBV und lokaler SBV (Gesamt-Konzern-SBV)

Kamikami, Tuesday, 07.02.2012, 17:52 (vor 4465 Tagen) @ hackenberger

Hallo, danke für die schnelle Antwort.

Das heißt also unter dem Strich:
auch wenn keine Schweigepflicht besteht, läßt sich daraus keine Berichtspflicht ableiten.

Was bleibt, ist das Thema vertrauensvolle Zusammenarbeit....

Mit freundlichem Gruß
Kamikami


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