Schweigen zwischen GSBV und lokaler SBV (Gesamt-Konzern-SBV)
Hallo, danke für die schnelle Antwort.
Das heißt also unter dem Strich:
auch wenn keine Schweigepflicht besteht, läßt sich daraus keine Berichtspflicht ableiten.
Was bleibt, ist das Thema vertrauensvolle Zusammenarbeit....
Mit freundlichem Gruß
Kamikami