Schweigen zwischen GSBV und lokaler SBV (Gesamt-Konzern-SBV)

hackenberger, Tuesday, 07.02.2012, 18:17 (vor 4465 Tagen) @ Kamikami

Hallo Kamikami,

» Das heißt also unter dem Strich:
» auch wenn keine Schweigepflicht besteht, lässt sich daraus keine
» Berichtspflicht ableiten.
JA, so ist es!

» Was bleibt, ist das Thema vertrauensvolle Zusammenarbeit....
Nein, eigentlich aufmerksam an allen Gremiensitzungen des BR teilnehmen, denn dann hat man doch alle wichtige Infos ;-)

Die GSchwbV sollte sofern sie wichtige Erkenntnisse erlangt hat welche die Schwerbehinderten ins Besondere, also abweichend von den sonstigen Beschäftigten betrifft, die SchwbV hierüber informieren, wenn sie z.B. im WA mit dem AG besondere Dinge abgesprochen hat. Besonders, wenn diese ggf. im Rahmen der Teilnahme an den BR-Gremien (örtl) nicht zu erkennen/erlangen sind. Doch dieses sollte es eigentlich nicht geben, denn der BR ist ja für ALLE Beschäftigten da und sollte auch das SGB IX und damit die besonderen Belange der Schwerbehinderten beachten.


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