Aktuelles Urteil des BAG zu Fragen des AG nach einer Behinderung (Fragen zu einer Behinderung)

Hotte, Stuttgart, Saturday, 18.02.2012, 11:19 (vor 4457 Tagen)

Hallo miteinander

Ein sehr wichtiges Urteil des BAG vom 16.02.2012

[link=http://juris.bundesarbeitsgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py>Gericht=bag&Art=pm&Datum=2012&nr=15696&pos=0&anz=12]Arbeitgeber darf nach Schwerbehinderteneigenschaft fragen[/link]

....Arbeitgeber dürfen ihre Mitarbeiter nach einer eventuellen Schwerbehinderung fragen. Das gilt jedenfalls, wenn das Arbeitsverhältnis sechs Monate besteht, urteilte am Donnerstag, 16.02.2012, das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt (AZ: 6 AZR 553/10). Nach dieser Zeit genießen Schwerbehinderte einen besonderen gesetzlichen Kündigungsschutz. Insbesondere zur Vorbereitung beabsichtigter Kündigungen sei die Frage erlaubt.
.......

VG
Hotte

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Richard v. Weizsäcker:
"Nicht Behindert zusein,ist wahrlich kein Verdienst, sondern ein Geschenk, das jedem von uns jeder Zeit genommen werden kann."


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