Aktuelles Urteil des BAG zu Fragen des AG nach einer Behinderung (Fragen zu einer Behinderung)

Doris, Monday, 20.02.2012, 18:12 (vor 4455 Tagen) @ Hotte

» "Arbeitgeber darf nach Schwerbehinderteneigenschaft fragen"

Hallo Hotte,

nein - das ist so nicht richtig! Das hat das BAG so nicht entschieden. Deine Aussage ist etwas unglücklich formuliert, da viel zu weitgehend und daher missverständlich, weil das BAG nur den Sonderfall eines unbefristeten Arbeitsvertrags zu entscheiden hatte in einem bestehenden Arbeitsverhältnis und zwar nach Ablauf einer 6-monatigen Probezeit. Nach den hier vorliegenden besonderen Umständen diente diese Frage allein dem Zweck, dem Insolvenzverwalter zu ermöglichen, seinen bundesgesetzlichen Verpflichtungen gemäß § 85 ff SGB IX nachzukommen (Zustimmungsverfahren sowie "Interessenausgleich" nach § 89 Abs. 3 SGB IX). Das ist legitim. Der Kläger hat hingegen nicht einmal ansatzweise dargelegt und keinerlei Gründe genannt, warum ihm die wahrheitsgemäße Beantwortung der Frage nicht zumutbar gewesen sein soll.

Ob hingegen die Frage nach einer tätigkeitsneutralen Schwerbehinderung zulässig oder diskriminierend ist bei der Anbahnung eines Arbeitsverhältnisses im Einstellungsverfahren oder im Zusammenhang mit Beförderungen oder der Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit oder unmittelbar nach der Einstellung im Personalfragebogen während der Probezeit oder bei den zigtausendfachen prekären Arbeitsverhältnissen wie Zeitvertrag oder Leiharbeitsvertrag, um nur einige typische Fallkonstellationen zu nennen, darüber hatte das BAG gerade nicht zu entscheiden. Ob und inwieweit es sich dazu evtl. in der noch ausstehenden Urteilsbegründung beiläufig äußert, bleibt abzuwarten, wie Bernhard ja schon zutreffend erwähnt hat.

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Viele Grüße
Doris


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