Aktuelles Urteil des BAG zu Fragen des AG nach einer Behinderung (Fragen zu einer Behinderung)

hackenberger, Wednesday, 22.02.2012, 17:45 (vor 4452 Tagen) @ Doris

Hallo,

ergänzend zu der o.g. Aussage noch folgenden Hinweis.

Sofern nun AG ggf. mit Personalfragebögen kommen welche auch diese Frage beinhaltet, solltet ihr mit dem BR/PR zusammen diese in soweit ablehnen, sofern die Frage nach einer Schwerbehinderung nicht auf Gründe wie oben angeführt beschränkt wird.

Personalfragebögen unterliegen ja der Mitbestimmung des BR gem. § 94 BetrVG, bei PersVG (PR) anlage Regelungen in den PersVG. Weiter auch der Beteiligung der SchwbV gem. § 95 Abs. 2, zu mindest wenn er auf Fragen beinhaltet welche die besonderen Belange der Schwerbehinderten betreffen.

Ablehnen dann mit dem Hinweis, dass im Verfahren vor dem BAG es um diese Frage im Zusammenhang mit einer anstehenden Kündigung ging und weiter auch, dass ihr bei wahrheitsgemäßer Beantwortung dann nicht Nachteile für Schwbs ausschließen könnt. Begründung siehe oben.

Man kann aber auch dieses Thema sehr gut positiv in einer InTV regeln.


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