Bewerbungsgespräch (Allgemeines)

rollo, Tuesday, 06.03.2012, 09:06 (vor 5344 Tagen) @ albarracin

Hallo Wolfgang,

vielen Dank für die schnelle Antwort.
Leider kann ich keine detailierte Begründung angeben. Aus meiner Sicht gibt es "nur" behinderungsbedingte Gründe. Ob eine weitere Person die Chancen auf die ausgeschriebene Stelle erhöht, muss auch bedacht werden. Damit zeigt der Bewerber doch eindeutig wie sehr er eingeschränkt ist. Grundsätzlich würde ich als Betroffener diese Angelegenheit nochmals überdenken.
Mir geht es nur darum: Darf der AG die Person vom Bewerbungsgespräch grundsätzlich ausschließen> Auf welcher Rechtsgrundlage stützt sich der evtl. Ausschluss>

Beste Grüße
rollo


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion