Bewerbungsgespräch (Allgemeines)

hackenberger, Tuesday, 06.03.2012, 12:41 (vor 5344 Tagen) @ rollo

Hallo "rollo",

» Ein hochgradig Sehbehinderter möchte gern zusätzlich zur
» Schwerbehindertenvertretung eine weitere Person seines Vertrauens zum
» Vorstellungsgespräch mitnehmen.
Person des Vertrauens ist ja doch wohl die "VERTRAUENSPERSON der Schwerbehinderten". Was Du hier ansprichst wäre ein Beistand und ein solcher sieht kein Gesetz vor. Auch ergibt sich aus der Schwerbehinderung und dem SGB IX, kein Grund/ kein Rechtsanspruch. Denn im Vorstellungsgespräch soll der Bewerber sich ja i.d.R. nur verbal vorstellen und Fragen verbal beantworten. Werden Anforderungen gestellt welche die Sehkraft betreffen muss die SchwbV halt darauf achten, dass hier die eingeschränkte Sehkraft beachten wird. Also sich diese nicht nachteilig auswirkt.

Ein Gehörloser kann und sollte Gebärdendolmetscher hinzuziehen. Doch auch der ist dann KEIN persönlicher Beistand.

Eine hochgradige Sehbehinderung wirkt sich ja nur auf den Weg zum Vorstellungsgespräch aus. Hier kann und sollte die SchwbV dann behilflich sein, kann und sollte ihn ggf. am Zugangstor zum Betriebsgelände abholen und sicher begleiten.

Es gibt also hier kein Grund/ keinen Rechtsanspruch diese ggf. hier gegenüber anderen, nicht behinderten Bewerbern zu bevorzugen. Dieses auch bei allem guten Willen und Verständnis für Schwerbehinderte.


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion