Aufhebungsvertrag (Allgemeines)

hackenberger, Saturday, 17.03.2012, 09:17 (vor 5333 Tagen) @ hackenberger

Hallo Caty,

ich hatte ja schon auf mögliche Schadenersatzansprüche des AN gegen den AG hingewiesen, falls der AG hier die SchwbV nicht vorher gem. § 95 Abs. 2 SGB IX beteiligt hat und diese somit den AN nicht auf mögliche Nachteile hinweisen konnte und der AG dieses nicht nachweislich vollumfänglich getan hat.

Man findet dazu auch im Web die entsprechenden Hinweise.

Wie z.B.

Aufklärungspflichten des Arbeitgebers beim Aufhebungsvertrag
"Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts muss der Arbeitgeber den Arbeitnehmer dagegen nur ausnahmsweise auf die negativen Folgen eines Aufhebungsvertrages hinweisen. Hat der Arbeitgeber z.B. die Vermutung oder sogar das Wissen, dass dem Arbeitnehmer durch den Abschluss des Aufhebungsvertrages sozialrechtliche Nachteile drohen, muss er den Arbeitnehmer nach Ansicht des Bundesarbeitsgerichts wegen seiner Fürsorgepflicht hierauf hinweisen."

Die möglichen Sozialrechtlichefolgen des Aufhebungsvertrag:

- Nach § 143 SGB III kann ein Aufhebungsvertrag zu einem Ruhen des Arbeitslosengeldanspruchs und im Ergebnis zu einer Anrechnung der Abfindung führen.

- Möglicher zeitlich eingeschränkter Krankenversicherungsschutz (§ 19 Abs. 2 SGB V).

- Entziehung der besonderen Hilfen für schwerbehinderte Menschen, (§ 117 Satz 1 SGB IX).

Hinweispflichten des AG bei Abschluss eines Aufhebungsvertrag

PS: Man kann nun dem AG und dem zustndigen SB mitteilen, dass man im Rahmen seiner Pflichten für die schwerbehinderten AN, diese auch über die rechtlichen Versäumnisse des AG und die möglichen Folgen/ Handlungsoption aufklären wird.


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