Aufhebungsvertrag (Allgemeines)

hackenberger, Sunday, 18.03.2012, 20:08 (vor 5331 Tagen) @ SBV_AZHV

Hallo Markus,

Rechtsprechung zu solchem Verhalten ist mir nicht bekannt. Doch es wäre einmal sehr interessant, solches schriftlich zu bekommen und dann dieses Gerichten vorzulegen und von diesen rechtlich bewerten zu lassen.

Doch Mandatsträger sollten sich einfach einmal bewusst werden, warum sind Sie zur Wahl angetreten> Zum eigenen Vorteil oder um sich vorbehaltlos und ohne den eigenen Vorteil sich für die Koll. die Wähler einzusetzen.

Man könnte sich überlegen ob Mandatsträger welche solche Angebote nicht sofort ablehnen nicht ersetzbar sind. Denn diese haben es mit den Mandaten nicht so ernst gemeint, wie es die Gesetze vorsehen. Sie handeln dann zum eigenen Vorteil und lassen ihre Koll. Wähler im Stich, anstadt sich für diese einzusetzen wie sie es bei der Wahl zugesagt haben. Wofür sie ja auch den besonderen Schutz des Gesetzes als Mandatsträger erhalten haben. Es wäre dann daher auch weiter einmal zu prüfen, ob sie bei Annahme solcher Angebote nicht selbst rechtswidrig verhalten.

Denn kein Mandatsträger darf aus Gründen des Mandates benachteiligt werden aber auch nicht bevorteilt. Doch hier sieht es ja dann nach Vorteil aus.


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