Aufhebungsvertrag (Allgemeines)

hackenberger, Friday, 16.03.2012, 10:36 (vor 5334 Tagen) @ Caty

Hallo Caty,

unter A-Z findet man das Thema "Aufhebungsvertrag" wie aber auch in sehr vielen [link=http://www.schwbv.de/forum/search.php>search=aufhebungsvertrag]Forumsbeiträgen[/link] dazu. :-(

Daher doch bitte IMMER UND VOR ALLEN Forumsanfragen die Hinweise in dem ersten Forumsbeitrag [link=http://www.schwbv.de/forum/index.php>id=13045]"Streng geheim..."[/link] auf der Webseite "Bitte vor der Fragestellung die Suchfunktion verwenden!"

Weiter haben wir ja seit einiger Zeit auch auf der Startseite eine weitere Suchfunktion, sie sucht in den sonstigen Webseiten hier, also nicht den Forumsbeiträgen.

PS: Auch das Thema besonderer Kündigungsschutz bzw. hier dann auch den [link=http://www.schwbv.de/forum/search.php>search=K%FCndigungsschutz+Stelli&category=0&ao=and]nachwirkenden Kündigungsschutz[/link] für Stelli hatten wir in Forumsbeiträgen.

Doch es immer sehr wichtig hier zu beachten: Aufhebungsverträge sind freiwillige Verträge zwischen zwei Partnern. Daher sollten SchwbV und BR alle Beschäftigte grundsätzlich und auch ggf. ohne besonderen Anlass zu diesem Thema aufklären.

Wenn aber der AG den Aufhebungsvertrag anbietet mit dem Hinweis, dass bei Ablehnung eine Kündigung droht, wäre dieses Rechtswidrig.

Also, hier Verstoß gegen § 95 Abs. 2 mit den bekannten Folgen § 156 Abs. 1 Satz 9 gegen die handelnden Personen des AG, der Möglichkeit des Beschlussverfahrens gegen den AG mit der Androhung eines Busgeldes wenn er zukünftig hier weiter gegen den § 95 Abs. 2 SGB IX verstößt.

Letztlich auch ruhig einmal den Hinweis an die handelnden Personen des AG, dass sollte den Betroffenen nun Nachteile wegen der Missachtung des § 95 Abs. 2 SGB IX entstehen, wegen der Verhinderung der Aufklärung durch die SchwbV vor Abschluss, dass diese dann ggf. Schadenersatzansprüche geltend machen können, ggf. zivilrechtlich auch gegen die handelnden Personen des AG.

PS: Doch bitte die Hinweise beachten, hilft doch auch Euch, denn ihr habt stets sofort eine Antwort und könnt dann auch sofort handeln.


Kontextlink:
Nachwirkender Sonderkündigungsschutz auch für Ersatzmitglieder des Betriebsrats (gilt analog für Stelli)

[link=http://www.internetratgeber-recht.de/Arbeitsrecht/frameset.htm>http://www.internetratgeber-recht.de/Arbeitsrecht/BeendigungdesAV/baa1_09.htm]Aufhebungsvertrag - Anfechtung wegen Irrtums, Täuschung, Drohung[/link]


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