Aufhebungsvertrag (Allgemeines)

hackenberger, Monday, 19.03.2012, 10:53 (vor 5331 Tagen) @ Caty

Hallo Katrin,

» In meinen Fall handelt es sich um meine Stellvertretung, der auf Grund
» seiner Behinderung nur 6 Std. Täglich arbeitet und nur eingeschrängt
» Einsetzbar ist.
Du weist ja, ruhendes Mandat, daher sofern sie nicht temporär im Einsatz/ Nachgerück war hat sie leider auch nicht den nachwirkenden besonderen Kündigungsschutz.

Daher wenn Du in Urlaub gehts oder krank bist bzw. wenn Du sonst rechtlich verhindert bist, sie unbedingt "in Einsatz" bdingen. Dann am besten dieses auch schriftl. dem AG mitteilen und dieses Schreiben aufbewahren, für den Fall, dass es mal strittig wird ob sie unter den nachwirkenden besonderen Kündigungsschutz fällt.


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