Beförderung (Allgemeines)
Hallo Forum
Brauche mal wieder eure Hilfe.
In einer Abteilung soll ein Stellvertreter vom Abteilungsleiter genannt werden. In der Abteilung arbeitet auch ein SB seit 25 Jahren der immer bei einer Beförderung übergangen wurde, obwohl er ein sehr großes Fachwissen hat.
Der neue Stellvertreter soll einer werden, der erst 2 Jahre in der Abteilung ist.
Nach meiner Meinung hat der SB aber ein Recht darauf nach §81 Abs4 ,Das lautet:
Die schwerbehinderten Menschen haben gegenüber ihren Arbeitgebern Anspruch auf
1.
Beschäftigung, bei der sie ihre Fähigkeiten und Kenntnisse möglichst voll verwerten und weiterentwickeln können,
2.
bevorzugte Berücksichtigung bei innerbetrieblichen Maßnahmen der beruflichen Bildung zur Förderung ihres beruflichen Fortkommens
Kann ich mich als SBV darauf berufen >
Oder gehört das zu einer Internen Stellenausschreibung wo ich nichts machen kann.
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Gruß
Jürgen