Beförderung (Allgemeines)
Hallo Jürgen,
der § 81 Abs.4 SGB IX greift hier nicht.
Es geht hier ja nicht um eine Bildungsmaßnahme! Wenn es solche gibt, dann würde § 81 Abs. 4 Satz 2 und / oder 3 greifen.
Sein bisheriger Arbeitsplatz dürfte weiter ja wohl auch mit seiner Behinderung vereinbar sein.
Es geht hier entweder um eine Besetzung einer freien Stelle oder Beförderung.
Der Schwerbehinderte kann sich ggf. Bewerben sofern es eine Stellenausschreibung gibt auf bewerben. Dann gibt es ein normales Bewerbungs-/ Auswahlverfahren. Doch hier entscheidet dann der AG betreffend der Besteignung. Klar ist stets etwas subjektiv.
Wenn er glaubhafte Gründe vorträgt bei Beförderungen übergangen zu werden, muss er ggf. klagen. Besonders wenn er denkt es hätte mit der Schwerbehinderung zu tun, dann Klage wegen Verstoß gegen AGG.