Beförderung (Allgemeines)
Hallo Jürgen,
aus Deiner Anermerkung " soll ernannt werden" schließe ich, das ein Beschäftigter nur eine Zusatzfunktion übertragen bekommen soll. Also nicht eine vorhandene freie Stelle besetzt werden soll.
Genau kann dieses "mangels geieigneter Glaskugel"
von außen keiner erkennen.
Also in den Stellenplan schauen, sowie ist eine Stelle ausgeschrieben> Wenn ja, müste sich der Koll. bewerben. Dann müste der AG auch den § 81 Abs 1 AGB IX beachten.
Dann müste der AG auch aktiv wrrden, wenn seine jetzige Stelle nicht behinderten gerecht wäre. Besser bezahlt zählt nicht.
Das wäre dann ggf. ein Punkt des § 84 Abs 4 Satz 1, Doch dann "nur" bei gleicher Eignung, was subjektiv ist. Das müste dann aber auch der Betroffene einklagen.
Es gibt KEINEN gesetzlichen Anspruch auf Beförderung.