Beförderung (Allgemeines)

hackenberger, Friday, 23.03.2012, 15:49 (vor 5327 Tagen) @ Jürgen aus Porta

Hallo Jürgen,

aus Deiner Anermerkung " soll ernannt werden" schließe ich, das ein Beschäftigter nur eine Zusatzfunktion übertragen bekommen soll. Also nicht eine vorhandene freie Stelle besetzt werden soll.

Genau kann dieses "mangels geieigneter Glaskugel" ;-) von außen keiner erkennen.

Also in den Stellenplan schauen, sowie ist eine Stelle ausgeschrieben> Wenn ja, müste sich der Koll. bewerben. Dann müste der AG auch den § 81 Abs 1 AGB IX beachten.

Dann müste der AG auch aktiv wrrden, wenn seine jetzige Stelle nicht behinderten gerecht wäre. Besser bezahlt zählt nicht.

Das wäre dann ggf. ein Punkt des § 84 Abs 4 Satz 1, Doch dann "nur" bei gleicher Eignung, was subjektiv ist. Das müste dann aber auch der Betroffene einklagen.

Es gibt KEINEN gesetzlichen Anspruch auf Beförderung.


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