Beförderung (Allgemeines)
Hallo Bernhard
» Es geht hier entweder um eine Besetzung einer freien Stelle oder
» Beförderung.
Handelt es sich beim besetzen der Stelle eines Stellvertreters nicht um eine freie Stelle>
Wenn ja, beziehe ich mich auf das Urteil vom 13.10.2011 Az: 8 AZR 608/10).
"Die Prüfpflicht zur Berücksichtigung schwerbehinderter Menschen bei der Besetzung freier Stellen besteht immer und für alle Arbeitgeber und unabhängig davon, ob sich ein schwerbehinderter Mensch beworben hat oder bei seiner Bewerbung diesen Status offenbart hat."
Das hat es in sich, denn die Richter unterstreichen nochmals die ganz generelle Prüfpflicht: Verletzt ein Arbeitgeber sie, so das BAG weiter, ist das bereits ein Indiz dafür , dass er einen abgelehnten schwerbehinderten Menschen wegen der Behinderung benachteiligt hat, weil er seine Förderungspflichten nicht beachtet hat.
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Gruß
Jürgen