Mehrarbeit (Fragen zu einer Behinderung)

hackenberger, Wednesday, 10.08.2005, 08:26 (vor 6848 Tagen) @ Backus

Hallo Backus,

es gibt schon einen Unterschied. In der Regel werden die Begriffe Überstunden und Mehrarbeit für den gleichen Zweck verwendet. Der Unterschied ergibt sich aus der Rechtsgrundlage.

Überstunden sind Arbeitszeiten welche über die arbeitsvertraglich geschuldeten Arbeitszeiten hinaus gehen (z.B. lt. Arbvertrag 20 Std./Woche, wäre es die 21 Stunde, dieses muss dann aber keine Mehrarbeitsein). Weiter muss der Arbeitsvertrag eine Grundlage bieten, dass der AG hier Überstunden anordnen darf/kann. Sonst ist es nur auf ganz bestimmte Notfälle beschränkt.:-| .

Mehrarbeit ist eion Rechtsbegriff aus dem Arbeitszeitgesetz. Mehrarbeit ist jede über acht Stunden werktäglich hinausgehende Arbeitszeit. Sie beginnt bei 8 Std. und 5 Minuten tägl.

Beide Zeiten/Arten müssen vom AG angeordnet werden und unterliegen der Mitbestimmung. Hier könnten fexibele Arbeitszeitregelungen auch gewisse Spielräume ohne die jeweiligen Mitbestimmungen ergeben (z.B. Gleitzeit).

Somit ergibt sich aus § 124 SGB IX:

Mehrarbeit ist jede über acht Stunden werktäglich hinausgehende Arbeitszeit. Die vor allem tariflich eingeführte Arbeitszeitverkürzung gewährleistet nicht den Schutz des schwerbehinderten Menschen vor einer Überbeanspruchung, weil sie durch Flexiblisierungsregelungen vielfach eine Verlängerung der täglichen Arbeitszeit über 8 Stunden hinaus ermöglichen. Die Verlängerung der Arbeitszeit auf bis zu 10 Stunden täglich stellt Mehrarbeit dar. Verlangt der Arbeitnehmer die Freistellung, so wird die Mehrarbeit nicht mehr geschuldet. Schwerbehinderte Menschen haben zudem einen einklagbaren Anspruch auf behinderungsgerechte Gestaltung der Arbeitszeit, soweit dies für den Arbeitgeber nicht unzumutbar oder mit unverhältnismäßigen Aufwendungen verbunden ist. Hieraus kann sich die Pflicht des Arbeitgebers ergeben, keine Nachtarbeit anzuordnen und die Arbeitszeit auf die Fünf-Tage-Woche zu beschränken.

Also, eine Teilzeitkraft mit 6 Std./tägl. muss auch als Schwerbehinderte/er durchaus bis zu 8 Std./tägl. arbeiten sofern der ArbV Mehrarbeit/Überstunden nicht ausschließt.

PS: Besorgt euch mal einen guten Kommentar zu BetrVG und ArbzG und/oder nutzt die Suchmaschienen im Internet, dort findet ihr auch hierzu weiteres.:-)


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