Mehrarbeit von Arbeitnehmern (Fragen zu einer Behinderung)

Wolfgang E., Thursday, 11.08.2005, 22:35 (vor 6846 Tagen) @ hackenberger

Unter Mehrarbeit von Arbeitnehmern ist eine Arbeitszeit zu verstehen, die über die werktägliche Arbeitszeit von 8 Stunden hinausgeht. Nach § 3 Satz 1 des Arbeitszeitgesetzes vom 6. Juni 1994 darf die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer 8 Stunden nicht überschreiten.

Ist im konkreten Fall eine tägliche Arbeitszeit von 7 Stunden vereinbart, kann der schwerbehinderte Mensch die Ableistung einer weiteren Arbeitsstunde nicht mit Hinweis auf § 124 SGB IX verweigern. Hier handelt es sich nicht um Mehrarbeit, sondern um eine „Überarbeit“ oder „Überstunde“. Erst eine über 8 Stunden hinaus zu leistende Arbeit kann als Mehrarbeit abgelehnt werden.

Broschüre des Bundessozialministeriums, Seite 109:
[link=http://pdf.bmas.bund.de/bmas/temp/ation2dund2dTeil2d5502cproperty3dpdf2cbereich3dbmas2csprache3dde2crwb3dtrue2epdf/index/parse.php>d=0109]www.bmas.bund.de[/link]

Für schwerbehinderte Beamte gibt es entsprechende gesetzliche Regelungen, beispielsweise [link=http://www.servicestelle.bayern.de/bayern_recht/recht_db.html>http://by.juris.de/by/ArbZV_BY_1995_P12.htm]§ 12 Abs. 3[/link] der Arbeitszeitverordnung (AzV).


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