geplante DV (Umgang mit BR / PR)

Trick27, Brandenburg, Thursday, 26.04.2012, 21:18 (vor 4401 Tagen) @ hackenberger

» Das Thema hatten wir auch schon hier, denn das SGB IX sieht für solche
» Fälle auch die Möglichkeiten von OWI gem. § 156 SGB IX vor.
»
» Hier nochmals ein Auszug aus dem Knittelkommentar zum § 98 SGB IX, Rn 22
» Ein Verstoß des Beauftragten gegen die ihm obliegenden Pflichten kann ggf.
» als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Das gilt insbesondere dann, wenn
» der Beauftragte des Arbeitgebers als Personalleiter selbstständig
» Einstellungen und Entlassungen vornehmen darf. Als mögliche
» Bußgeldtatbestände nach § 156 SGB IX kommen bei vorsätzlicher oder
» fahrlässiger Begehung namentlich in Betracht (vgl. GK-SGB IX / Schimanski
» Rdnr. 42):
»
» Dieses einmal dem BA-Schwb zur Kenntnis bringen und ggf. handeln.

Nicht das wir uns hier falsch verstehen. Mein Vorgänger ist kein Beauftragter vom AG. Er ist auch gewählter SBV der anderen Behörde. Die andere Behörde hat eine GSBV aber nicht unsere Behörde (soll zwar erfolgen aber da rühert sich nichts).

»
» PS: Vielleicht sollte man aber auch einfach einmal mit dem AG reden ob man
» nicht für diesen einen Betroffenen aus nachvollziehbaren Gründen eine
» Ausnahme von der generellen Regelung finden kann.

Zum Glück hat er angedeutet ggf. Ausnahmeregelungen einzuführen:/

Danke Dir!!! Zum Glück gibt es die Seite hier.

--
Tschüß

Trick27


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