geplante DV (Umgang mit BR / PR)

hackenberger, Thursday, 26.04.2012, 21:55 (vor 4401 Tagen) @ Trick27

Hallo Trick27,

» Da bin ich bin mir ziemlich sicher das wir keinen haben.
Aber § 98 SGB IX ist bekannt und wie setzt Du diesen um> Denn es ist doch auch wohl Dir bekannt, dass es eine Pflicht zur Bestellung gibt! Dir ist doch auch bekannt, dass u.a. auch der SchwbV dieser vom AG benannt werden muss. Also hast Du mal nachgehakt> Wenn NEIN, warum nicht>


Denn der BA-Schwb hat ja Augaben die wahrgenommen werden müssen. Ernennt der AG keinen, so ist er der der hier dann in dieser Funktion handeln muss.

Kontextslink:
Der Arbeitgeberbeauftragte für die Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben

PS: war doch auch schin hier Thema und war doch bestimmt auch Thema eines Seminars.


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