geplante DV (Umgang mit BR / PR)

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Sunday, 29.04.2012, 13:07 (vor 4398 Tagen) @ Trick27

Hallo Trick,

» Leider ist es so, dass es geplant ist die Möglichkeit früher
» anzufangen mit der Arbeit zeitlich einzuschränken (bis dato kann man ab 06
» Uhr anfangen. Neu soll es aber erst um 07 Uhr möglich sein.) Nun ist es
» aber so, dass ich eine sMA habe, die früh um 6 Uhr zur Arbeit gebracht wird
» (von Ihrem Ehemann, der danach zur Arbeit fährt), weil Sie eine sehr
» schlechte Sehkraft und eingeschränktes Wahrnehmungsvermögen hat.
»
» Wie kann ich am besten Agumentieren, dass es bei der jetztigen Öffnungszeit
» bleibt>>
Du kannst hier den § 81 Abs. 4 Zi 4 SGB IX anführen!
Der schwerbehinderte Arbeitnehmer kann die behinderungsgerechte Einrichtung und Unterhaltung der Arbeitsstätten einschließlich der Betriebsanlagen, Maschinen und Geräte sowie der Gestaltung der Arbeitsplätze, des Arbeitsumfeldes, der Arbeitsorganisation und der Arbeitszeit unter besonderer Berücksichtigung der Unfallgefahr verlangen.

Bei spezifischen Behinderungen (z. B. Anfallskranke, Epileptiker, Gehörlose, Blinde, aber auch Menschen mit erheblich eingeschränkter körperlicher Belastungsfähigkeit) kann eine Umgestaltung von Arbeitsabläufen notwendig werden. Dies kann etwa dann verlangt werden, wenn der Arbeitnehmer nur noch einen Teil der geschuldeten Arbeitsleistung erbringen kann. Dann muss der Arbeitgeber die Beschäftigung des schwerbehinderten Menschen durch eine andere Verteilung der Arbeiten sichern.

» Was kann ich tun>> Kann ich überhaupt was tun>>
Ja, du kannst was tun.
1. Den Dienstherrn auf den § 81 SGB IX hinweisen.
2. Die Kollegin darauf hinweisen, dass sie u.U. einen einklagbaren Anspruch (§ 81 Abs. 4 Satz 1) darauf hat. Aber nur dann, wenn wirklich nur behinderungsbedingte Gründe die Ursache sind.

» Meine Grundschulung der SBV war nicht so befriedigend und daher bin ich
» etwas ratlos
So ist es leider manchmal. Billig ist nicht gleich gut :-)

--
Herzlichen Gruß
Hans-Peter


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