Schweigepflicht (Gesamt-Konzern-SBV)

andre-sven, Hessen, Friday, 27.04.2012, 07:18 (vor 4405 Tagen)

Hallo,

ich melde mich hier zum letzten Mal und habe noch ein Anliegen, was vielleicht einer von euch mir beantworten könnte.

Folgende Frage geht mir nicht aus dem Kopf. Vielleicht habt ihr darauf eine Antwort.

Darf eine Hauptschwerbehindertenvertretung oder der örtliche Vertreter der örtlichen SchWV Schriftverkehr oder mündliche Äußerungen an die Gesamtschwerbehindertenvertretung weitergeben> Kurz gesagt, was ich der HSchwV oder meinem Vertreter schriftlich gesandt habe oder mündlich mitgeteilt habe, an die GSchwV weitergeben>

Dies ist ja bei mir passiert und ich habe auch die schriftlichen Beweise. Einmal, dass die Emails, die ich an meine Vertretung gesandt habe, diese die GSchwV beantwortet hat. Das die HSchwV an die GSchwV mein Rücktritt mitgeteilt hat und das mein Vertreter Emails von mir sogar die Personalstelle weitergegeben hat.

Danke und macht weiter so.


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