Schweigepflicht (Gesamt-Konzern-SBV)

hackenberger, Friday, 27.04.2012, 11:30 (vor 4404 Tagen) @ andre-sven

Hallo,

die Schweigepflicht besteht bekanntlich auch nach Ende des Mandates fort. Weiter gelten die Regeln des Datenschutzgesetze und der Vertraulichkeit auch des Wortes.

Es könnten hier Verstöße daher vorliegen. Besonders könnten dann solche sich bei der nächsten Wahl negativ auswirken, wegen Verlust des Vertrauens in den Schutz sensiebler Daten.

Weiter kann ein Verstoß gegen den Datenschutz, z.B. auch wegen unberechtigter Weitergabe geschützter Daten die bekannten Rechtsfolgen wie auch Entzug des Mandates durch das IA zur Folge haben.


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