Schweigepflicht (Gesamt-Konzern-SBV)

hackenberger, Tuesday, 22.05.2012, 23:57 (vor 4379 Tagen) @ mietze_katz

Hallo Sepp,

zum.einen habe ich geschrieben "es koennte". Es kommt hier also darauf an was an wen weitergegeben wurde. Es gibt in Gremien welche zusammenarbeiten fuer Gremienthemen / Sitzungsthemen keine Verschwiegenheit.

Doch eine VPSchwb hat teils sehr viele persoenliches Wissen/ Schriftverkehr auch sus vertraulichen Gespraechen, welches die Schwbs betrifft die sie vertreten hat/ hatte, welche eben nicht die sind die ich im vorherigen Abs. angesprochen habe.

Es geht weiter also nicht, dass nun das gesamte Handeln und Wirken der "alten" SchwbV im Unternehmen / in der Behoerde tranzparent gemacht wird. Ganz besonders nicht aus Gruenden welche eben nichts mit der Wahrnehmung der Mandatsnachfolge zu tun haben.

Fazit, also kein schwarz / weiss.


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