Schweigepflicht (Gesamt-Konzern-SBV)

mietze_katz, Oberbayern, Tuesday, 22.05.2012, 23:29 (vor 4386 Tagen) @ hackenberger

Hallo Bernhard,

irgendwie verwundert mich Deine Antwort hier etwas, erlaube mir deshalb nachzufragen:

» Hallo,
»
» die Schweigepflicht besteht bekanntlich auch nach Ende des Mandates fort.
Richtig!

» Weiter gelten die Regeln des Datenschutzgesetze und der Vertraulichkeit
» auch des Wortes.
»
» Es könnten hier Verstöße daher vorliegen. Besonders könnten dann solche
» sich bei der nächsten Wahl negativ auswirken, wegen Verlust des Vertrauens
» in den Schutz sensiebler Daten.
»
» Weiter kann ein Verstoß gegen den Datenschutz, z.B. auch wegen
» unberechtigter Weitergabe geschützter Daten die bekannten Rechtsfolgen wie
» auch Entzug des Mandates durch das IA zur Folge haben.
>> - Besprechung, Beratung, Austausch von Schriftverkehr ect. innerhalb Mandatsträger (SchwbV, GSchbV, HSchwbV oder auch Betriebsrat) erfüllt meines Wissens keine Verletzung der Schweigepflicht bzw. Geheimhaltungspflicht.

MfG

Sepp


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