Freistellung/Personaldatenschutz (Lektüre / Gesetze)

Trick27, Brandenburg, Monday, 14.05.2012, 19:42 (vor 4365 Tagen)

Hallo!!!

Heute habe ich zwei wichtige Fragen an euch, die ich leider unter A-Z nicht beantwortet bekommen habe.

Frage 1:

Zwecks Klärung einer Teilfreistellung, soll ich eine Übersicht der Arbeiten der letzten 3 Monate machen. Soweit ist es ok aber, mein Dienstherr meinte im Gespräch, dass er hier sicher einige Punkte wegstreicht (verglich dies mit der gleichen Anfrage von der Gleichstellungsbeauftragten wo er auch nicht die angezeigte Zeit anerkannt hat) da er nicht glaubt das ich soviel Zeit für meine Mandatstätigkeit brauche (er ist der Auffassung 20h im Monat, ich liege locker bei 40-50h im Monat). Nun habe ich im Hinterkopf, dass der AG hier überhaupt keine Möglichkeiten hat mir vorzuschreiben zu was ich welche Zeit benötige. Liege ich da richtig oder bin ich auf dem Holzweg>

Frage 2:

Eine Teamleiterin hat mich heute angeschrieben (per Mail), Ihr Auskunft über eine sbMA zu geben (GdB; seit wann; seit wann leidensgerechter Arbeitsplatz)zwecks einer MA-Beurteilung (muss alle paar Jahre gemacht werden). Nach RS mit meiner Büroleiterin, meinte diese (reines Bauchgefühl), dass dies gegen das Personldatenschutz Gesetz verstößt aber sich hier nicht sicher ist. Mein Vorgänger konnte mir auch nicht helfen, da er so eine Anfrage noch nie hatte.

Was sagt Ihr>

Und nein, ein BA-des AG haben wir nicht!

--
Tschüß

Trick27


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