Freistellung/Personaldatenschutz (Lektüre / Gesetze)
Hallo "Trick27",
» Danke Bernhard (heute ohne "t" ;)
Bitte
» Aber nochmal zu Frage 1. Hat der AG das Recht hier vorzuschreiben was der
» SBV als Arbeit anerkennt oder nicht> Habe mir zwar die Beiträge
» durchgelesen aber so richtig richtig eindeutig habe ich es nicht
» verstanden.
Die SchwbV legt eigenständig und selbstverantwortlich die notwendige Mandataufgaben und damit die notwendigen Mandatszeiten fest. Siehe § 96 SGB IX. Ist also auch hier nicht weisungsgebunden. Doch wenn man etwas haben möchte auf das man so keinen rechtliche Anspruch hat, wie hier Du eine Teilfreistellung, bedeutet dieses:
1. beide Seiten müssen wollen
2. man muss verhandeln
3. müssen meistens beide etwas nachgeben.
Also sich auf einen Kompromiss einigen.
Du hast ja gem. SGB IX KEINEN Anspruch auf Teilfreistellung!
» Mal was anders zum Thema BA. Ist ein Doppelmandat als SBV und BA erlaubt>
Nein!!
Das findet man so auch im SGB IX. Man kann ja nicht den AG und ie Beschäftigten gleichzeitig vertreten. Bedeutet, wird man BASchwb, so MUSS man das SchwbV-Mandat niederlegen.