Freistellung/Personaldatenschutz (Lektüre / Gesetze)

hackenberger, Tuesday, 15.05.2012, 11:39 (vor 4335 Tagen) @ stefanmann

Hallo Stefan,

klar soll bei Beurteilungen der § 81 Abs. 4 SGB IX berücksichtigt werden. Doch genau aus diesesm Grund benötigt man dann auch als Beurteiler die Antworten aus Frage 2. Also idt der Arbeitsplatz behinderten bedingt gestalltet usw.

Denn auch Schwerbehinderte sollen 100% Leistung bringen, nur kann sich diese aus Gründen der Behinderung vom.Nichtbehinderten unterscheiden.

Letzlich kann dann hier auch das Thema Ausgleich mit Mitteln der SchwbAV für behinderten bedingte Leistungseinschränkung eine Rolle spielen.


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