Freistellung/Personaldatenschutz (Lektüre / Gesetze)

hackenberger, Monday, 14.05.2012, 20:10 (vor 4336 Tagen) @ Trick27

Hallo "Trick27",

Zur Frage 1:
Haben wir hier sehr sehr viel geschrieben betreffend des Themas "Freistellung wie wenn die Werte des § 96 SGB IX nicht erreicht werden. Gerade in kürzlichen Beiträgen von "malti" hat ein Koll. erst seine positive Erfahrungen und wie er es erreichte berichtet.

Fazit, es ist halt Verhandlungssache wenn man hier eine feste Freistellung erreichen möchte. Sonst Fallweise. Findet man alles auch unter A-Z.

Zu Frage 2:
ab wann eine Schwerbehinderung zuerkannt wurde und den GdB, kennt der AG. Also kann von der Teamleiterin bei Bedarf dort abgefragt werden.

Auch "seit wann leidensgerechter Arbeitsplatz" gegeben ist sollte der AG wissen, da er ja bei der Einrichtung Beteiligter war.

Also, die Teamleiterin soll sich an den AG wenden. Eigentlich hier an den BASchwb!

» Und nein, ein BA-des AG haben wir nicht!
Ja, dann wird es Zeit. Also den AG hier auf seine Pflichten und das Gesetz hinweisen. Man kann dieses "fördern" in dem man am besten mehrfach jede Woche bei der Leitung der Behörde vorspricht. Denn diese ist dann bei fehlendem BASchwb zuständig. Muss also der SchwbV Rede und Antwort stehen.

Beim Stichwort "Behörde" dann auch den Hinweis auf meinen Beitrag der nun schon etwas älter ist, aber mit der Suchfunktion zu finden ist. Dort habe ich ja geschrieben was eine SchwbV unternehmen kann, wenn die "Partner" auf Seiten des AG/PR Beamte sind. Stichwort [link=http://www.schwbv.de/forum/index.php>id=12351]"Disziplinarverfahren".[/link]


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