Spezial, 50% Teilfreistellung als BR, SBV Arbeit ? (Freistellung)

albarracin, Baden-Württemberg, Tuesday, 22.05.2012, 21:45 (vor 4364 Tagen) @ Uwe64

» Hallo,

»
» 1. Kann mir jemand vorschreiben wie ich die 50%(40 Std./Woche)zu nehmen
» hab>
Ja, der BR per Organisationsbeschluss
»
» 2. Fallen in die 50% auch Regelsitzungen des BRs( Zeitenmäßig)>
Falls nix anderes mit dem AG besprochen: Natürlich Ja
»
» 3. Meine Arbeit als SBV separat berechnen>
Ja natürlich. Entspricht ja auch dem Prinzip der voneinander unabhängigen Mandate
» Würde die Formel:6 Grundstunden
» + pro Mitarbeiter 13 min., berechnen.
Halte ich für eine ziemlich willkürliche und wahrscheinlich völlig unzureichende Berechnungsmethode. Eine vollständige und umfassende Erstberatung einschl. Antragstellung veranschlage ich mit mindestens 2 Stunden. Angesichts Deiner Quote hast Du da ja noch ziemlichen Nachholbedarf ;-)
Genauso viel Zeit braucht es für eine Widerspruchsbegründung. Ein Gleichstellungsantrag einschl. vollständiger Beratung braucht mind. 1 Stunde ohne die Zeit, die die SBV-Stellungnahme zur Gleichstellung in Anspruch nimmt (Bei guter Vorbereitung anläßlich der Beratung mind. 0,5 Std.
Komplizierte Fälle, bei denen es um Ersatzarbeitsplätze mit berufl. Reha geht und ein Gesamtkonzept mit allen Beteiligten erarbeitet und umgesetzt werden soll, braucht schnell mal 40 - 70 Std.
Von vielen SBVen (auch von mir in meiner Anfangszeit) wird der Aufwand für sorgfältige Vor- und Nachbereitung von Gesprächen einschl. Dokumentation und Aktenführung sowie der Abstimmungsbedarf mit betrieblichen und externen "Mitspielern" gerne grob unterschätzt.

» Meine Vorstellung war, dass ich die Zeiten aneinander hängend nehme. Ist
» das möglich> Meine große Frage.
Klar doch. Du entscheidest erst mal grundsätzlich alleine, wann du wieviel Zeit für die SBV-Tätigkeit benötigst.
»
» Vielen Dank für den Support
Scho' recht
»
» Gruß Uwe

--
&Tschüß

Wolfgang


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