Spezial, 50% Teilfreistellung als BR, SBV Arbeit ? (Freistellung)

albarracin, Baden-Württemberg, Wednesday, 23.05.2012, 12:43 (vor 4364 Tagen) @ Uwe64

» » » Hallo,

Hallo,
» »
» » »
»
» » » 2. Fallen in die 50% auch Regelsitzungen des BRs( Zeitenmäßig)>
» » Falls nix anderes mit dem AG besprochen: Natürlich Ja
» Hmm... unsere Sitzung ist immer Mittwochsnachmittag, wenn ich jetzt
» Mittwochmorgens, Donnerstag und Freitag die Freistellung in Anspruch nehmen
» will>> Soviel ich gelesen hab, kein Problem. Es wäre ja Kontraproduktiv
» wenn dies dazu zählt.Es wäre auch eine Rechnerei!> Wir haben noch 2x 25 %
» Freistellungen das wäre nach einer Sitzung fast weg:-(
;-)

Sorry, aber da habt Ihr offensichtlich Murks beschlossen bzw. mit dem AG vereinbart und nach Deinen Angaben eure Freistellungen gem. § 38 BetrVG gar nicht ausgeschöpft, der für ein Unternehmen Eurer Größe 2 volle Freistellungen vorsieht.
Da das hier kein BR-Forum ist (da gibt es jede Menge Spezialisierte), nur soviel: Es muß bei Teilfreistellungen genau definiert werden, was alles damit zeitlich abgegolten wird, gerade auch Sitzungen von BR, Ausschüssen, Arbeitsgruppen etc. Schließlich sind bei voll freigestellten BRM selbstverständlich BR-Sitzungen inbegriffen.

--
&Tschüß

Wolfgang


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion