Spezial, 50% Teilfreistellung als BR, SBV Arbeit ? (Freistellung)

Uwe64, BW, Tuesday, 22.05.2012, 22:22 (vor 4364 Tagen) @ albarracin

» » Hallo,
»
» »

» » 2. Fallen in die 50% auch Regelsitzungen des BRs( Zeitenmäßig)>
» Falls nix anderes mit dem AG besprochen: Natürlich Ja
Hmm... unsere Sitzung ist immer Mittwochsnachmittag, wenn ich jetzt Mittwochmorgens, Donnerstag und Freitag die Freistellung in Anspruch nehmen will>> Soviel ich gelesen hab, kein Problem. Es wäre ja Kontraproduktiv wenn dies dazu zählt.Es wäre auch eine Rechnerei!> Wir haben noch 2x 25 % Freistellungen das wäre nach einer Sitzung fast weg:-( ;-)

» » Würde die Formel:6 Grundstunden
» » + pro Mitarbeiter 13 min., berechnen.
» Halte ich für eine ziemlich willkürliche und wahrscheinlich völlig
» unzureichende Berechnungsmethode. Eine vollständige und umfassende
» Erstberatung einschl. Antragstellung veranschlage ich mit mindestens 2
» Stunden. Angesichts Deiner Quote hast Du da ja noch ziemlichen
» Nachholbedarf ;-)
» Genauso viel Zeit braucht es für eine Widerspruchsbegründung. Ein
» Gleichstellungsantrag einschl. vollständiger Beratung braucht mind. 1
» Stunde ohne die Zeit, die die SBV-Stellungnahme zur Gleichstellung in
» Anspruch nimmt (Bei guter Vorbereitung anläßlich der Beratung mind. 0,5
» Std.
» Komplizierte Fälle, bei denen es um Ersatzarbeitsplätze mit berufl. Reha
» geht und ein Gesamtkonzept mit allen Beteiligten erarbeitet und umgesetzt
» werden soll, braucht schnell mal 40 - 70 Std.
» Von vielen SBVen (auch von mir in meiner Anfangszeit) wird der Aufwand für
» sorgfältige Vor- und Nachbereitung von Gesprächen einschl. Dokumentation
» und Aktenführung sowie der Abstimmungsbedarf mit betrieblichen und externen
» "Mitspielern" gerne grob unterschätzt.

Da gebe ich Dir natürlich Recht, habe das auf der Webseite so gelesen und habe es dann auch Schriftlich.Mindestmass halt.[/b]


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