Frage zu § 124 - Mehrarbeit (Allgemeines)
Hallo Kurt
hier die Antwort auf deine Verständnisfrage:
» Beamter, der gleichgestellt ist, hat eine 41 Stundenwoche. Wenn ich es
» richtig verstanden habe, könnte er nun 5 Tage 8 Stunden und am Samstag 1
» Std. beschäftigt werden.
Dies wäre keine Frage der Mehrarbeit, sondern eine Frage der Aufteilung der wöchentlich geschuldeten Arbeitsleistung. Hierfür wäre klar euer Personalrat zuständig.
» Könnte nun der AG von ihm verlangen am Samstag
» auch 7 Std. zu arbeiten> Es wären dann 48 Std. Dies konnte ich aus dem
» Urteil nicht entnehmen.
Nein, denn das wäre eine klassische Mehrarbeit von 7 Stunden.
Mehrarbeit ist die Zeit, die über die tariflich, betrieblich oder einzelvertraglich festgelegte Arbeitszeit hinausgeht, gleich ob sie täglich oder wöchentlich zu berechnen ist.
GRuß Hans-Peter