Frage zu § 124 - Mehrarbeit (Allgemeines)

hackenberger, Thursday, 25.08.2005, 09:00 (vor 6840 Tagen) @ Kurt

Hallo Kurt,

ich kenne diese Verodnung nicht. Aber grundsätzlich sind Werktage die Wochentage von Mo - einschließlich Sa. Wenn nun eine die Arbeitszeit regelnde Verordnung hier von tägl. 9 Sdt. ausgeht ist nach meinem Verständnis und meiner Interprädation der Rechtssprchung des BAG die unter den § 124 fallenden/ zu verstehende Mehrarbeit die Arbeitszeit welche über diese Zeit, hier tägl. 9 Sdt. hinaus geht.

Ich kenne aber "leider" keine diesbezügliche Rechtsprechung des BAG oder des BVG zum Thema SGB IX § 124 und Beamte bzw. Ang. des öffentlichen Dienstes. Also AN/Bea/Beschäftigte welche in diesen Geltungsbereich fallen.

sorry, aber mehr habe ich nicht und kann daher auch nicht mehr sagen. Sofern Du Mitglied einer Gewerkschaft bist, stelle diese Frage einmal einem Rechtsbestand dort.


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