Frage zu § 124 - Mehrarbeit (Allgemeines)
Hallo Kurt,
Im öffentl. Dienst findet ja nicht das Arbeitszeitgesetz sondern die Arbeitszeitverordnung Anwendung. Somit findet hier auch hinsichtlich der tägl. Höchstarbeitszeit, auch bei Betrachtung des § 124 SGB IX, dieses hier Anwendung. Hiernach beträgt die tägliche Höchstarbeitszeit 8,5 Std. also 8 Std. 30 Minuten.