Frage zu § 124 - Mehrarbeit (Allgemeines)

hackenberger, Wednesday, 24.08.2005, 20:49 (vor 6841 Tagen) @ Kurt

Hallo Kurt,


Im öffentl. Dienst findet ja nicht das Arbeitszeitgesetz sondern die Arbeitszeitverordnung Anwendung. Somit findet hier auch hinsichtlich der tägl. Höchstarbeitszeit, auch bei Betrachtung des § 124 SGB IX, dieses hier Anwendung. Hiernach beträgt die tägliche Höchstarbeitszeit 8,5 Std. also 8 Std. 30 Minuten.


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