Frage zu § 124 - Mehrarbeit (Allgemeines)

Kurt, Thursday, 25.08.2005, 07:47 (vor 6844 Tagen) @ hackenberger

Hallo Bernhard,

die Landesverordnung bei uns regelt:

Auszug:
Die obersten Dienstbehörden oder die von ihnen ermächtigten Dienststellenleitungen regeln die tägliche Arbeitszeit für die einzelnen Dienststellen.
......
Arbeitstage sind grundsätzlich die Werktage. Soweit die dienstlichen Verhältnisse dies zulassen, soll der Sonnabend einer jeden Woche dienstfrei bleiben. Die für den Regelfall festgesetzte tägliche Arbeitszeit darf neun Stunden nicht überschreiten. (oberste Dienstbehörde kann bei dringenden dienstlichen Gründen Ausnahmen zulassen)

Mir ist noch nicht ganz klar, was nun Mehrarbeit wäre.

Bedeutet dies nun, daß der Beamte 5 x 9 Std. = 45 Std. in der Woche arbeiten müßte, wenn dies angeordnet wäre, obwohl nur 41 Std. in der Woche die Regelwochenzeit wäre> Dann wäre dies nach meinem Verständnis wieder Mehrarbeit> Oder müßte der Beamte zu gar 6 x 9 Std. sich gefallen lassen>

Müßte der gleichgestellte Beamte die evtl. Ausnahmen (mehr als 9 Std. täglich) auch mitmachen>

Gruß
Kurt


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion