Integrationsteam ohne BR??? (BEM)

hackenberger, Wednesday, 27.06.2012, 15:35 (vor 4347 Tagen) @ Diana

Hallo Diana,

» ja also der BR ist jetzt doch mit im Boot. Trotzdem hängt er sich an dem
» Wort "sollte" auf. Soll heisst ja nicht MUSS...
1. Der BR sollte/ müsste sich seinen Pflichten gem. BetrVG; hier Arbeits- und Gesundheitsschutz bekannt/bewusst sein.
2. grundsätzlich bedeutet im Arbeitsrecht "SOLL" stets "MUSS", es sei es gibt triftige Gründe dagegen, so auch die Arbeitsgerichte in ihren Rechtssprechungen. Auch gibt es nicht nur den § 84 Abs. 2 SGB IX sondern auch den § 80 BetrVG.

Integrationsteam /BEM ist, was auch inzwischen JEDEM BR bekannt sein sollte/müsste, kein ausschließliches Thema der Schwerbehinderten und der SchwbV, sondern ein Thema was ALLE Beschäftigten und damit auch den BR betrifft.

Wenn aber der BR sich hier doch ausschließt, was ja unverständlich ist, kann man dann das Thema ja einfach einmal kritisch bei der nächsten Betriebsversammlung ansprechen. Also, als SchwbV kann/darf man sich lt. SGB IX nur für die Schwerbehinderten/Gleichgestellten einsetzen, leider nicht für die vielen sonstigen Beschäftigten. Daher wäre es bedauerlich, dass der BR sich hier ausnimmt.


PS: mit Anrede und Schlußfloskel lesen sich Beiträge noch schöner ;-)


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